Waldumwandlung Sportplatz
Betreff: Waldumwandlung Sportplatz KLM-BP-006-c-3 TIW – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Ernsting,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 22.03.2019 auf meine Frage nach den Ersatzflächen für die für den Sportplatz erfolgte Waldumwandlung (53.554m²).
Leider ist davon auszugehen, dass die großflächigen Ersatzmaßnahmen in Großbeeren, Großziethen, Güterfelde (immerhin etwas näher an Kleinmachnow), Langerwisch, Saarmund und Wildenbruch keine klimatischen Auswirkungen auf Kleinmachnow haben dürften.
Diese Tatsache ist umso bedauerlicher, als die Flächen für Ersatzmaßnahmen – entgegen Ihrem Schreiben – nicht zwingend im öffentlichen Eigentum stehen müssen.
In der Verwaltungsvorschrift zu § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes von 2009 heißt es in Zi. 1.1.4
„Die Kompensationsmaßnahmen können auf Eigentumsflächen des Antragstellers oder auch auf geeigneten Grundstücken anderer Eigentümer erfolgen. Deren unwiderrufliche Zustimmung ist vom Antragsteller nachzuweisen“
Weiterhin:
„Qualitative Kompensationsmaßnahmen sind möglichst in unmittelbarer Nähe der umzuwandelnden Waldfläche durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sind die Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich im betroffenen Naturraum zu verwirklichen. Steht in dem betroffenen Naturraum keine geeignete Fläche für eine Kompensation zur Verfügung, kann im Einzelfall der Suchraum auf die benachbarten Naturräume ausgedehnt werden. Die Abgrenzung des jeweils für die Kompensationsmaßnahmen in Betracht kommenden Naturraums lässt sich aus der Übersicht in der Anlage 6 ableiten“
Hieraus geht eindeutig hervor, dass die Kompensationsmaßnahmen möglichst in unmittelbarer Nähe stattfinden sollen und private Flächen umfassen können.
Für künftige Wandumwandlungen bei Vorhaben in Kleinmachnow wird angeregt, gemeindenahe Flächen in Dritteigentum vorrangig in Betracht zu ziehen. Dass diese Flächen vermutlich kleinteiliger sind als Flächen in der „Mittleren Mark“ und die Abwicklung vermutlich aufwändiger als bei Großflächen ist im Interesse des klimatischen Waldwertes dabei in Kauf zu nehmen.
Die BIK Fraktion wird in der Gemeindevertretung einen Antrag auf vorsorgliche Erfassung von theoretisch geeigneten Ausgleichsflächen für Waldumwandlung innerhalb eines Radius von 5 Km um Kleinmachnow stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Storch