Aus den Ausschüssen

Wie versprochen wird die BiK regelmäßig Bericht aus dem Inneren der kommunalen Politik Kleinmachnows geben. Damit die Bewohner einen kleinen Einblick erhalten, was dort so besprochen und vor allem beschlossen wird. Denn es sind sämtlich Themen, die alle Kleinmachnower betreffen, von denen sie aber normalerweise kaum etwas oder gar nichts erfahren.

Nun haben wieder sämtliche Ausschüsse getagt. In allen ist die BiK ja jeweils mit einem stimmberechtigten Mitglied als auch mit einem nicht stimmberechtigten fachkundigen Einwohner vertreten.

Aus unserer Sicht waren besonders die Tagesordnungspunkte von Interesse, zu denen die BiK eigene Anträge eingebracht hat.
Darunter zu den aus unserer Sicht besonders wichtigen Themen „Horterweiterung Seeberggrundschule“ und „Sanitärgebäude Sportplatz“, weshalb wir uns hier auf diese Themen beschränken

Horterweiterung Seeberggrundschule

Die Horterweiterung war im Bau-Ausschuß und im KUSO auf der Tagesordnung

Hintergrund
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Hortplätzen zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde bislang nicht nachgekommen sodass die Hortbetreuung seit vielen Jahren nur mit einer jährlich neu zu beantragenden Ausnahmegenehmigung provisorisch mehr schlecht als recht aufrechterhalten werden kann.

Es ist unstrittig, dass die Schaffung zusätzlicher Hortplätze oberste Priorität haben muss. Die Gemeinde hat deshalb Planer beauftragt. Geplanter Baubeginn:  Sommer 2019. Der vorgestellte Planungsentwurf ist mit derzeit veranschlagten rund 1,4 Mill. € leider finanziell erheblich aus dem Ruder gelaufen. Das wurde nun auf Initiative des Bürgermeisters Herr Grubert als Argument genutzt, die Horterweiterung erneut auf Bedarf etc zu prüfen, womit sich die Realisierung erneut zeitlich weiter verzögern wird. Jede weitere Verzögerung ist jedoch für die Betroffenen eine Katastrophe und deshalb für die BiK inakzeptabel, zumal es dafür inhaltlich keinerlei stichhaltige Argumente gibt.

Die BiK ist sich mit den Betroffenen darüber einig, dass die Horterweiterung als Pflichtaufgabe absoluten Vorrang haben schnellstmöglich umgesetzt werden muß.

Deshalb stellte sie den Antrag, dass die Horterweiterung absolute Priorität haben muss, d.h. andre (ebenfalls finanziell aus dem Ruder gelaufene) Aufgaben wie insbesondere die Errichtung eines Sanitärgebäudes am neuen Sportplatz (s. Punkt2) solange zurückgestellt werden, bis die Hortfrage endgültig entscheiden ist und mit dem Bau begonnen werden kann.

Leider folgten die anderen Fraktionen dieser Ansicht nicht. Frau Scheib (CDU) war der Meinung, das könne man nicht miteinander verknüpfen.  Warum man dies nicht kann, erläuterte sie jedoch nicht. Die BiK meint, man kann das natürlich verknüpfen. Man muß es halt nur wollen.

Bis auf den den Antrag einbringenden BiK- Vertreter Dr. Micheal Braun und Frau Saalman (Die Grünen) haben alle anderen stimmberechtigten Ausschußmitglieder den Antrag abgelehnt. 


Abstimmungsergebnis: 2 Ja, 7 Nein, Enthaltung 0

Sanitärgebäude
Sportplatz Dreilindner Weg

Das Thema „Sanitärgebäude“ stand in den Ausschüssen Bau, KUSO und Finanz auf der Tagesordnung.

Hintergrund
Nachdem man ja 2019 den mehr als fragwürdigen und von der BiK von Anfang an grundsätzlich abgelehnten neuen Sportplatz für sehr viel Geld (1,45 Mill. €) realisierte, dabei aber, aus finanztricktechnischen Gründen, die Errichtung des Platzes selbst von der Errichtung der selbstredend notwendigen Sanitäranlagen trennte, steht jetzt die Errichtung derselben an. Auch hier ist leider von Seiten der beauftragten Planer der ermittelte Finanzbedarf von derzeit 1,3 Mill. € grotesk aus dem Ruder gelaufen.

Zur Erläuterung: bei der Größe von 300 qm macht dies einen qm-Preis von mind. 3.500 € !!!!! Man beachte: es handelt sich hier um ein schlichtes Sanitärgebäude mit Umkleiden, WC, Duschen und Aufenthaltsräumen, nicht um ein SPA-Ressort (ein Einfamilienhaus wird derzeit bei mittlerer Ausstattung mit ca 1.500 €/qm kalkuliert). Rechnet man die bei von der öffentlichen Hand finanzierten Projekten übliche Kostensteigerung von wenigstens 30% hinzu, kommt man am Ende auf sicher 4.500 €/qm, was schlichtweg abenteuerlich ist. 

Die BiK war und ist der Meinung, dass dieses Bauvorhaben zur endgültigen Errichtungsentscheidung der vakanten Hortplätze (s.Punkt 1) zurückzustellen ist. Derzeit wird die sanitäre Versorgung der Sportplatznutzer durch Container sichergestellt. Es sollte sich von selbst verstehen, dass eher die Sportler noch etwas länger mit einem Provisorium leben können als die Kinder, die das nun schon seit 6 Jahren tun müssen.   Zur Erinnerung: der von der Gemeinde finanzierte Sportplatz steht überhaupt nicht für die Einwohner Kleinmachnows zur Verfügung, sondern wurde dem RSV (Regionaler Sportverband) für 10 Jahre zur Nutzung überlassen. Das von der BiK angeführte Beispiel einer Stadt, die ziemlich genau dieselbe Anlage von derselben Größe (300qm) für nur 560.000 €, also weniger als den halben Preis realisiert, wurde von Seiten der Verwaltung mit dem Argument zu entkräften versucht, man wisse ja gar nicht, wieviel Selbsthilfe, sprich freiwillige Arbeiten seitens der Vereinsmitglieder da geleistet würden.

Die Frage sei erlaubt: warum eigentlich engagieren sich der RSV und seine Sponsoren in Sachen Sanitäranlagen nicht personell und finanziell? Warum glaubt die Gemeinde, das dem Verein schlüsselfertig und kostenlos zur Verfügung stellen zu müssen?
Es ist jedenfalls k e i n e originäre Aufgabe der Gemeinde Kleinmachnow, für das Sanitärgebäude irgendwelche Kosten zu tragen geschweige denn die Anlagen komplett zu finanzieren.

Der BiK-Antrag auf Zurückstellung des absurd überteuerten Sanitärgebäudes bis zur endgültigen Entscheidung der Frage Hortplätze wurde leider von der großen Mehrheit der Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und Linke abgelehnt.  Offensichtlich sehen deren Mitglieder die jahrelang verschleppte Pflichtaufgabe „Hortplätze“ gleichrangig mit Luxus-Sanitäranlagen zugunsten eines Sportvereins, für deren Errichtung die Gemeinde im Gegensatz zu den Hortplätzen keinerlei Verpflichtung hat.  

Immerhin hat in allen Ausschüssen die Mehrheit die exorbitanten Kosten für das Sanitärgebäude kritisiert und den Antrag der Bauverwaltung zur Umsetzung der Pläne für das Erste zurückgewiesen. Immerhin.

Abstimmungsergebnis:
Bauausschuß:    1 Ja (Schubert, SPD)  6 Nein, 2 Enthaltungen
KUSO:        1 Ja  (Singer, Linke), 5 Nein, 3 Enthaltungen                                       
Finanzausschuß: 0 Ja, 4 Nein, 4 Enthaltungen 

Waldumwandlung Sportplatz

Betreff: Waldumwandlung Sportplatz KLM-BP-006-c-3 TIW – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Ernsting,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 22.03.2019 auf meine Frage nach den Ersatzflächen für die für den Sportplatz erfolgte Waldumwandlung (53.554m²).

Leider ist davon auszugehen, dass die großflächigen Ersatzmaßnahmen in Großbeeren, Großziethen, Güterfelde (immerhin etwas näher an Kleinmachnow), Langerwisch, Saarmund und Wildenbruch keine klimatischen Auswirkungen auf Kleinmachnow haben dürften.

Diese Tatsache ist umso bedauerlicher, als die Flächen für Ersatzmaßnahmen – entgegen Ihrem Schreiben – nicht zwingend im öffentlichen Eigentum stehen müssen.

In der Verwaltungsvorschrift zu § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes von 2009 heißt es in Zi. 1.1.4

„Die Kompensationsmaßnahmen können auf Eigentumsflächen des Antragstellers oder auch auf geeigneten Grundstücken anderer Eigentümer erfolgen. Deren unwiderrufliche Zustimmung ist vom Antragsteller nachzuweisen“

Weiterhin:

„Qualitative Kompensationsmaßnahmen sind möglichst in unmittelbarer Nähe der umzuwandelnden Waldfläche durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sind die Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich im betroffenen Naturraum zu verwirklichen. Steht in dem betroffenen Naturraum keine geeignete Fläche für eine Kompensation zur Verfügung, kann im Einzelfall der Suchraum auf die benachbarten Naturräume ausgedehnt werden. Die Abgrenzung des jeweils für die Kompensationsmaßnahmen in Betracht kommenden Naturraums lässt sich aus der Übersicht in der Anlage 6 ableiten“

Hieraus geht eindeutig hervor, dass die Kompensationsmaßnahmen möglichst in unmittelbarer Nähe stattfinden sollen und private Flächen umfassen können.

Für künftige Wandumwandlungen bei Vorhaben in Kleinmachnow wird angeregt, gemeindenahe Flächen in Dritteigentum vorrangig in Betracht zu ziehen. Dass diese Flächen vermutlich kleinteiliger sind als Flächen in der „Mittleren Mark“ und die Abwicklung vermutlich aufwändiger als bei Großflächen ist im Interesse des klimatischen Waldwertes dabei in Kauf zu nehmen.

Die BIK Fraktion wird in der Gemeindevertretung einen Antrag auf vorsorgliche Erfassung von theoretisch geeigneten Ausgleichsflächen für Waldumwandlung innerhalb eines Radius von 5 Km um Kleinmachnow stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Katharina Storch